Gibt es sichere Daten ?
Überwachung und Datenschutz bei Smart Metering.


Smart Meter bringen ja diverse Probleme mit sich. Eines davon ist die Überwachung, und der Umgang mit den daraus gewonnen Daten.

Überwachung:

Mit Smart Meter wird ihr Verbrauchsverhalten transparent und es wird (je nach Messintervall) sichtbar, wann man in der Wohnung / Haus ist (oder nicht), ev. auch wie viele Personen dort sind, was man gerade macht oder welche Art von Geräten man gerade betreibt. Über den Stromverbrauch (und die Art des verbrauchten Stromes) kann z.Bsp. die Marke der Waschmaschine erkannt werden. Bei sekündlicher Auslesung könnte man auch erkennen, welches Fernsehprogramm sie anschauen. HIER und HIER
Und wer soll kontrollieren können, welche Daten wie oft aus dem Smart Meter ausgelesen werden ?

Hier ein paar Auswertungsdiagramme. Was erkennen Sie daraus ? (Mit Klick auf Bild vergrößern)

Datensicherheit:

Die Netzbetreiber beteuern natürlich die Sicherheit ihrer Netzwerke und der Daten.
Doch in Wirklichkeit hinkt die Sicherheit immer den Angreifern hinterher. Vor allem bei der Datenübertragung per Stromnetz (PLC) braucht man ja kein Computernetzwerk zu hacken. Denn mit einem geeigneten Gerät kann von jeder Steckdose aus jeder Smart Meter im selben Trafonetz mitgelesen oder auch manipuliert werden.

Beispiele für gehackte Smart Meter:

Dies alles kann bei uns natürlich nicht passieren. Oder doch ?

Stellt sich die Frage, ob die Daten der Smart Meter denn überhaupt gestohlen werden müssen.

Energiewirtschaft versucht die neue EU-DSGVO "Smart-Meter-Daten"-tauglich zu machen

Der Verband der österreichischen E-Wirtschaft "Österreichs Energie" spricht sich in einer Stellungnahme für eine Öffnungsklausel in der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) aus. In dem Schreiben steht unter anderem:
"Weiters sollte aus unserer Sicht der nationale Gesetzgeber von der Öffnungsklausel gem. Art. 35 Abs. 10 DSGVO Gebrauch machen und zwar dahingehend, dass eine Datenschutzfolgenabschätzung für Verarbeitungstätigkeiten nicht erforderlich ist, die nach Art. 6 Abs. 1 lit  c) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Konkretes Beispiel wäre hier die Verarbeitungstätigkeit im Zusammenhang mit Smart-Meter-Anwendungen."
Quelle HIER und Originalquelle

Dokumentationen:

Doku: Wir hacken Deutschland - HIER
Smarte Spione - Die eingebaute Überwachung – HIER

Frage zum Schluss:
Wenn Sie bis hierher gefolgt sind, können Sie sich folgende Frage selbst beantworten:
Tragen Smart Meter für ein stabiles und sicheres Stromnetz der Zukunft etwas bei ?

 

Weiterführender Artikel: Brauchen wir Smart Meter für das Stromnetz der Zukunft ? HIER LESEN

 


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