Fragen & Antworten
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Laden Sie sich dazu das passende Formular (HIER) herunter und senden Sie dieses an Ihren Netzbetreiber. Auf dem Formular finden sich auf der 1. Seite ein Leitfaden / Vorgehensweise zur Ablehnung und einige Tipps, was hier zu beachten ist.
Ihr Netzbetreiber wird die Ablehnung bestätigen, aber vermutlich mitteilen, dass er einen Smart Meter mit deaktivierter 15 Min. Aufzeichnung einbauen will und nennt diesen dann "Digitaler Standardzähler, Opt-Out Smart Meter, Blind Meter" odgl.
Auch das ist das selbe Gerät - Siehe Frage 3,4,5
Sobald als möglich! Denn wenn bereits ein Smart Meter eingebaut wurde, wollen die Netzbetreiber diesen zur Zeit nicht mehr ausbauen. Falls Ihnen später trotzdem ein Einbautermin mitgeteilt wird, machen Sie vorsichtshalber die Ablehnung nochmals.
Ein Opt Out Smart Meter (Digitaler Standardzähler / Blind Meter) ist genauso ein Smart Meter, bei dem nur einige Funktionen von der Ferne deaktiviert werden - (siehe dazu nächste Frage/Antwort). Man kan auch einen solchen Smart Meter ablehnen.
Am Ende kann man zusammenfassend sagen:
Menschen die keinen Smart Meter wollen und sich auf "ihre Füße stellten", haben (je nach Bundesland) noch keinen Smart Meter.
Ist ein Monteur zum Zählereinbau trotz Ablehnung gekommen, haben sie diesem den Zugang zum Zähler gewährt (dies steht so in den Vertragsbedingungen), aber ihm dann höflich und bestimmt mittgeteilt, dass Sie keinen Smart Meter (mit fernauslesbarer Datenschnittstelle) wollen und haben sich diesen nicht einbauen lassen.
Die Monteure versuchen oft, mit diversen nicht haltbaren Argumenten zu überreden oder einzuschüchtern (Siehe Leitfaden). Erklären Sie ihm Ihre Gründe für die Ablehnung. Sie können ihm auch eine Haftungserklärung zum Unterschreiben vorlegen.
Es sollten alle Familienmitglieder oder Mitbewohner Bescheid wissen, weil die Monteure oft unerwartet kommen und Sie überrumpeln wollen. Selbst wenn ein Termin vereinbart wurde, kann es sein, dass sie an einem anderen Tag kommen. Wenn der Zähler von außen frei zugänglich ist, sollten Sie den Zählerkasten versperren. Sonst wird der Zähler wahrscheinlich in Ihrer Abwesenheit getauscht.
Die Strategie fast aller Netzbetreiber ist eben jene, dass sie bei all jenen die den Smart Meter Einbau nicht zulassen, die bestehenden Zähler bis zur nächsten Eichfrist belassen. Denn nach Ende der Eichfrist greift das Maß- und Eichgesetz, welches es den Netzbetreibern verbietet, den Strom über ein nicht geeichtes Messgerät zu messen. Und dann haben diese „bessere“ rechtliche Möglichkeiten, den Smart Meter aufs Auge zu drücken.
Eigene Nacheichung bzw. eigenen geeichten Zählerkaufen akzeptieren die Netzbetreiber nicht (obwohl eigener Zähler auch im Gesetz vorgesehen wäre) - Infos zur Eichung / Eichfrist siehe Frage 7
Bei Opt-Out wird genau der selbe Smart Meter eingebaut, dieser wird lediglich (von der Ferne) so konfiguriert, dass er keine 15 Min.-/Tages- und Monatswerte mehr an den Netzbetreiber sendet. Obwohl es das gleiche Gerät ist, nur anders konfiguriert, nennen die Netzbetreiber und E-Control diesen nun "Digitaler Standardzähler", "Opt-Out Zähler" oder "Blind Meter".
Selbst wenn die Viertelstunden-,Tages- und Monatswerte nicht übertragen werden, bleiben alle anderen Probleme bestehen. Z.Bsp. ist jeder Smart Meter auch mit Opt Out (bei PLC Kommunikation über das Stromnetz) ein Verstärker (Repeater), welcher Datensignale der anderen Smart Meter im gleichen Trafonetz aufnimmt, verstärkt und wieder abgibt. Daher ändert Opt Out am entstehenden Elektrosmog gar nichts.
Auch kann niemand kontrollieren, wann und wie oft Daten aufgezeichnet und gesendet werden. Auch kann der Netzbetreiber jederzeit von der Ferne die Speicherung wieder ein- und ausschalten. Auch weiß man nicht, ob bei Opt-Out die Daten trotzdem gespeichert werden, oder nur nicht übertragen, oder nicht im Webportal angezeigt werden.
Wie man auch einen "Opt-Out Smart Meter" ablehnt finden Sie HIER.
So könnte man fragen:
- Ist ein Computer kein Computer mehr, nur weil dort ein bestimmtes Programm nicht installiert ist ?
- Ist ein Rennauto kein Rennauto mehr, weil der Tempomat auf 100 eingestellt ist ?
- Ist ein PKW kein PKW mehr, nur weil der Verkehrsfunk im Radio ausgeschaltet (deaktiviert) wurde ?
Bei Übertragung per Stromnetz (PLC) : Eine Trafostation versorgt viele Verbraucher, in der Stadt viele Hunderte. In diesen Trafostationen ist ein sogenannter Datenkonzentrator eingebaut, welcher die Daten von allen Smart Metern hintereinander anfordert, und dann zur Netzbetreiberzentrale überträgt.
Die Auslesung der eigenen Verbrauchsdaten und des Verbrauchsprofils ist daher nur ein kleiner Teil des Datenverkehrs, welcher Elektrosmog erzeugt.
Zusätzlich baut jeder Smart Meter (auch bei Opt-Out) regelmäßig eine Verbindung zum Datenkonzentrator in der Trafostation auf, um zu sehen, ob die Zähler verfügbar und im Netz sind (dies wird auch am Smart Meter angezeigt).
Ebenso ist jeder Smart Meter (auch bei Opt Out) auch Verstärker und Repeater, welcher die Datensignale der anderen Smart Meter aufnimmt, sammelt, verstärkt und wieder abgibt. Dies dient dazu, dass Smart Meter, welche weit vom Trafo entfernt sind, auch erreicht werden können. Die Daten werden also über andere Smart Meter gesendet, bis diese beim Datenkonzentrator vom Trafo angekommen sind. Somit liegen auf dem Haus-Stromnetz nicht nur die eigenen Smart Meter Signale, sondern alle Signale von allen Smart Metern im gesamten Trafonetz. Also Datenverkehr rund um die Uhr.
Selbst wenn man einen Smart Meter mit deaktivierter 15 Min. Speicherung (Opt Out) hat, ändert das eigentlich nichts am Datenverkehr und den daraus entstehenden Elektrosmog.
Wenn man selber keinen Smart Meter hat, dann sind zwar auch die Daten der anderen Smart Meter auf der Leitung (die Stärke ist abhängig von der Entfernung zu den anderen Smart Metern), aber eben abgeschwächt und werden vom eigenen Zähler nicht verstärkt.
Je weniger Smart Meter im eigene Trafonetz sind, umso weniger Datenverkehr. Daher informieren Sie Ihre Nachbarn !
Grundsätzlich darf der Strom nicht abgeschaltet werden, solange der Zähler noch geeicht ist (Siehe Punkt 7) !
Nun (mitte 2024) gab es tatsächlich ein paar Stromabschaltungen in der Steiermark, obwohl der Zähler noch geeicht war. Die Netzbetreiber dürften das natülich nicht, aber sie tun es einfach, weil sie die Macht dazu haben und wissen, dass Einzelpersonen keine Chance gegenüber einen großen Komnzern haben. Nach dem Motto: "Bestrafe einen, erziehe viele". Daher bitte an die Politik schreiben, dass sie dieses Treiben endlich stoppt.
Vorab: Wenn Monteure mündlich behaupten, es sei die Eichfrist abgelaufen, ist diese Aussage nicht viel wert. Daher fordern Sie eine schriftliche Bestätigung für die Eichfälligkeit, erst wenn dies schriftlich vom Netzbetreiber zugesandt wird, dann stimmt diese meist.
Die Strategie fast aller Netzbetreiber ist eben jene, dass sie bei all jenen die den Smart Meter Einbau nicht zulassen, die bestehenden Zähler bis zur nächsten Eichfrist belassen. Denn nach Ende der Eichfrist greift das Maß- und Eichgesetz, welches es den Netzbetreibern verbietet, den Strom über ein nicht geeichtes Messgerät zu messen. Und dann haben diese „bessere“ rechtliche Möglichkeiten, den Smart Meter aufs Auge zu drücken. Nacheichung bzw. eigenen geeichten Zählerkaufen akzeptieren die Netzbetreiber nicht (obwohl eigener Zähler auch im Gesetz vorgesehen wäre)
Die Eichdauer von herkömmlichen Ferrariszählern war (bis 2016) 16 Jahre. Ab 2017 wurde diese auf 20 Jahre erhöht (Rückwirkend auf alle noch eichgültigen Ferraris-Zähler). Bei elektronischen Zählern ist diese 10 Jahre.
Dies heißt aber nicht, dass diese Zähler nach 16 / bzw. 20 Jahren ausgebaut wird, sondern diese können auch im eingebauten Zustand nachgeeicht werden (statistischen Nacheichfristverlängerung).
Hierzu werden einige Zähler aus derselben Serie (welche per Los ausgewählt werden) ausgebaut und überprüft – messen diese „Loszähler“ noch richtig, gelten alle anderen dieser Serie als nachgeeicht (für 5 Jahre). Diese Nacheichung kann auch öfters gemacht werden und die Eichung verlängert sich immer wieder um 5 Jahre.
Wann der Zähler eichfällig ist, ist daher nicht immer einfach zu erkennen. Man kann die Jahreszahl (wann der Zähler geeicht wurde) im Normalfall auf den oberen Plomben am Zähler erkennen (nicht die unteren Plomben am Anschlussdeckel). Auf einer Seite der Plomben ist eine 2 oder 3-stellige Zahl eingeprägt, welche die letzten Ziffern der Jahreszahl sind, wann der Zähler geeicht wurde ( z.B. „97“ oder „997“ für Eichjahr 1997) Dann kann man diesem Jahr 16 hinzurechnen und dann immer wieder 5 Jahre. z.Bsp. es steht 997 auf der Plombe: 1997 + 16 = 2013 + 5 = 2018 + 5 = 2023 – Dieser Zähler wäre also Ende 2023 eichfällig. Die Eichung läuft immer bis zum Jahresende, d.h 31.12.
Im Bild unten sind die Eichplomben eingezeichnet und daneben eine (Richt)Tabelle für die Eichfälligkeit von Ferrarsiszählern.
Falls Sie hier weiterführende Infos benötigen, bitte Mail an info@stop-smartmeter.at
Unten noch Schreiben zum Verbleib des Zähler bis zum Ende der Eichung.
Der Verbleib des bestehenden Zählers bis zum Ende der Eichung noch immer von verschiedenen Stellen eingeräumt, doch manche Netzbetreiber halten sich nicht dran, obwohl sie die gesetzliche Quote von 95 % schon erreicht haben.
Vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus:
…Bei Kundenanlagen, bei denen die Netzbetreiber nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben sowie der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit den
Spielraum haben, sollte es für die Netzbetreiber möglich sein, auf Kundenwunsch funktionsfähige Ferraris-Zähler vorerst – bspw. bis zum Ablauf der Eichfrist – nicht auszutauschen.
Vom Mai 2024: https://www.stop-smartmeter.at/Infos/2024_Verbleib-bis-Eichfrist.pdf
oder aus 2019 https://www.stop-smartmeter.at/Infos/2019_Verbleib-bis-Eichfrist.pdf
Auf der Webseite der E-Control steht unter folgendem Dokument auf Seite 6 ganz oben:
…“Bei Kundenanlagen, bei denen die Netzbetreiber nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben sowie der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit den Spielraum haben, sollte es für die Netzbetreiber möglich sein, auf Kundenwunsch funktionsfähige Ferraris-Zähler vorerst – bspw. bis zum Ablauf der Eichfrist nicht auszutauschen…“
Siehe Dokument https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/201907_FuA__Smart_Meter.pdf/bab39a70-8566-e35e-ad52-9613d1b5e495?t=1563977257124
oder https://www.stop-smartmeter.at/Infos/2019_FuA_Smart_Meter.pdf
E-Mail vom ORF Bürgeranwalt (siehe unten)
… Der Kunde kann nur den „intelligenten“ Messzähler ablehnen, heißt allerdings nur, dass die „smarten“ Funktionen beim digitalen Zähler deaktiviert werden, er kann aber nicht den Ferraris-Zähler behalten, es dürfen nur die Zähler bleiben, die schon montiert sind, bis sie das Ende ihrer Eichdauer erreicht haben. Aber es darf bei einem Tausch kein Ferrariszähler mehr eingebaut werden.
Siehe Dokument https://www.stop-smartmeter.at/Infos/2022_Verbleib-bis-Eichfrist-Buergeranwalt.pdf
Machen Sie einen Widerspruch (siehe Formulare HIER) und fordern Sie Ihren Netzbetreiber auf, den Smart Meter wieder auszubauen. Zur Zeit kommen die Netzbetreiber diesem Wunsch leider so gut wie nie nach. Sie deaktivieren lediglich die 15-Min. Speicherung der Daten und behaupten dann es wäre kein "intelligentes Messgerät" mehr, sondern nur ein "Digitaler Standardzähler". Es muss der Druck auf die Netzbetreiber und Politik noch steigen, damit diese Zähler auf Wunsch auch wieder ausgebaut werden. Schreiben Sie daher auch an Politiker, Behörden, udgl. und teilen diesen ihren Unzufriedenheit mit der Situation mit.
Darum ist es auch so wichtig, dass viele Menschen informiert werden und bereits den Einbau verhindern.
Will man sich vor dem Elektrosmog der Smart Meter schützen, könnte man (bei Smart Meter mit PLC Übertragung) einen Netzfilter einbauen - (siehe Frage: "Wie kann ich mich vor der Strahlung/Elektrosmog der Smart Meter schützen")
Entscheidend ist, ob der Zähler eine fernauslesbare Datenschnittstelle (Funk, PLC, .. ) hat. Zähler ohne Fernauslese-Schnittstelle können nicht von der Ferne ausgelesen werden, machen daher keine Überwachung und auch keinen Elektrosmog.
Wenn ein Stromzähler keine fernauslesbare Datenschnittstelle hat, ist dies kein Smart Meter (macht keine Überwachung und keinen Elektrosmog durch Datenübertragung).
Die herkömmlichen unbedenklichen, robusten und langlebigen schwarzen Ferraris Zähler kennt ja jeder. Bei neueren Geräten ist es nicht immer einfach zu erkennen, ob diese eine fernauslesbare Datenschnittstelle haben. Aufgrund des Typenschildes kann man im Normalfall nachforschen, welche Eigenschaften dieser Zähler hat, und ob er eine fernauslesbare Datenschnittstelle hat (gerne sind wir behilflich).
Links im Bild ein herkömmlicher Ferraris Zähler - Rechts sind diverse Smart Meter abgebildet. (siehe auch Bilder auf der Startseite)
Diese Zähler sammeln/speichern die Verbrauchswerte und übertragen diese entweder per Funk oder über das Stromnetz an die Zentrale. Bei Funkübertragung haben Sie einen ständig aktiven Funksender im Haus. Bei der Datenübertragung über das Stromnetz (PLC) wird das Datensignal des Smart Meters auf das bestehende Stromnetz aufmoduliert und in der nächsten Trafostation empfangen. Dies führt dazu, dass alle vorhandenen elektrischen Leitungen im Haus und die daran angeschlossenen Geräte nun vermehrt Elektrosmog (elektrische Felder im Kilohertzbereich) abgeben. Von Schlafstörungen und gesundheitlichen Problemen wird inzwischen oft berichtet. (Siehe Berichte)
Auch die österreichische Ärztekammer und die WHO warnt vor der Einführung der Smart Meter, weil diese u.a. zu einer signifikant steigenden Belastung durch Elektrosmog führen und dadurch Multisystemerkrankungen auslösen können. (HIER)
Auch Gesundheitsexperten aus 20 Ländern warnen vor „Smart Meter“ - HIER - weitere Infos dazu unter "Allgemeine Infos"
Bei einem Smart Meter mit Funkübertragung ist es schwer möglich die Funkwellen abzuschirmen.
Bei einem Smart Meter mit PLC Übertragung (über das Stromnetz) könnte man (Elektriker/Baubiologe) einen speziellen Netzfilter zwischen Zähler und Hausnetz einbauen, welcher die Datenfrequenzen herausfiltert und nicht ins Hausnetz hereinlässt. Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung bzw. senden Infos zu.
Der Netzfilter muss auf die verwendeten Frequenzen abgestimmt sein. Ein von uns empfohlener Filter kann inzwischen beide verwendete Frequenzbänder herausfiltern.
Aber trotzdem bleiben die Datenschutzbedenken, Fernabschaltungs- und Hackmöglichkeit, Ressourcenverschwendung etc. bestehen.
(PS: Wir verkaufen diese Filter nicht, sondern vermitteln nur Infos, Datenblätter und Bezugsquellen)
Dies hängt von vielen Faktoren ab (vor allem von der Entfernung zu den Geräten) und kann daher nicht generell beantwortet werden. Handy und WLAN erzeugen höhere Feldstärken.
Allerdings kann man WLAN und Handy abschalten oder gar nicht verwenden. Einen Smart Meter kann man nicht abschalten, er strahlt Tag und Nacht. Er nimmt auch Datensignale der anderen Smart Meter im gleichen Trafonezt auf und verstärkt diese. Also Elektrosmog rund um die Uhr, welcher nicht abgeschaltet werden kann.
Ob ich ein Handy oder WLAN verwende kann ich selber entscheiden. Diese Wahlfreiheit muss auch beim Smart Meter gegeben sein.
Die gesetzlichen Grenzwerte schützen vor etwas, das nicht das Problem ist !
Die von der WHO (oder Industrie) erstellten Grenzwerte orientieren sich nach der "thermischen Wirkung" dieser Strahlung. Die weitaus gefährlichere "a-thermische Wirkung" wird bei diesen Grenzwerten nicht berücksichtigt.
Die Europäische Akademie für Umweltmedizin hat in der EMF Leitlinie ( HIER oder HIER) für den Smart-Meter-Frequenzbereich seit 2016 eigene Richtwerte (Seite 33). Hier ist der Vorsorgewert für Elektrosensible bei 0,003 V/m. Typische Messergebnisse von Smart Meter Signalen in der Nähe von Lampen und Verbrauchern (von z.B. Nachttischlampen) liegen bei ca. 0,1 V/m bis zu 1,3 V/m.
Also weit über dem Vorsorgewert.
Bzgl. Grenzwerte wird auch im Film „Hol Dir Deine Macht zurück“ bei Minute 44:30 sehr eindeutig darauf eingegangen, wie unsinnig diese Grenzwerte sind. Siehe https://youtu.be/M9rCpZGHhXE?t=44m30s
Das WLAN, Handy und dgl. höhere Belastungen erzeugen ist natürlich richtig. Aber sehr viele gesundheitsbewusste Menschen (und vor allem Elektrosensible) verwenden keine funkenden und strahlenden Geräte in Ihrem Haus. Viele haben sogar Netzfreischalter udgl. und nun soll per Gesetz ein Gerät im eigenen Heim eingebaut werden, welches den ganzen Tag Elektrosmog erzeugt (zusätzlich zur Überwachung, …) Und auch ein Opt-Out Smart Meter mit deaktivierten Funktionen ist trotzdem auch ein Repeater (Verstärker) , welche die am Netz liegenden Datensignale aufnimmt und verstärkt.
Die von Smart Meter erzeugten Frequenzen liegen zwischen 10kHz - 450 kHz (je nach Bundesland). Die meisten günstigen Elektrosmogmessgeräte messen diesen Frequenzbereich nicht (oder eine Summe von einem Bereich), daher bedarf es dazu spezieller Messgeräte, welche diese Frequenzbereiche mit der nötigen Empfindlichkeit messen können. Baubiologen haben im Normalfall geeignete Messgeräte.
Diese Frequenzen können auch mit einem Oscilloskope dirket am Netz gemessen werden (am besten mit einem vorgeschalteten 50Hz Filter). Die Höhe der Smart-Meter-Signalspannungen hängt von einigen Faktoren ab, besoders von der Entfernung zum Smart Meter und auch welche dämpfenden Geräte hier betrieben werden. (Wir haben schon Werte von 5-7 Volt Spitze-Spitze gemessen - Hier z.Bsp. eine Messung)
Über den Stromverbrauch kann man unglaublich vieles erkennen. Ist jemand zuhause - oder nicht, je nach Situation auch ob und welche Art von Geräten betrieben werden (E-Herd, Mikrowellenherd, Induktionsherd, ...). Je kürzer der Intervall der Ablesung umso mehr kann erkannt werden. Bei sekündlicher Auslesung (was sicherlich in Zukunft das Ziel ist) könnte man auch erkennen, welches Fernsehprogramm sie anschauen (HIER) und vieles mehr.
Würden Sie sich in Ihr Wohnzimmer eine Überwachungskamera einbauen lassen, wenn wir Ihnen versprechen nicht zu schauen und zu lauschen ? Wohl kaum !
Fakt ist, auch ein solcher Smart Meter hat eine fernauslesbare Datenschnittstelle und somit können jederzeit Daten ausgelesen werden. Auch die ständige Speicherung der Daten kann über die Ferne ein- und ausgeschaltet werden.
Im ELWOG-Gesetz steht auch: "...... Davon abgesehen dürfen Netzbetreiber diese Daten in begründeten lokalen Einzelfällen auch ohne Zustimmung des Endverbrauchers aus dem intelligenten Messgerät auslesen, soweit dies für den Zweck der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes unabdingbar ist."
Hier auch ein Artikel über Datenschutz und Datensicherheit bei Smart Meter.
Der "Netzbetreiber" ist für Ihr Stromnetz zuständig und auch für den Zähler. Der "Energieversorger / Stromlieferant" liefert und verrechnet den Strom, verwendet dazu aber die Leitungen und Geräte des Netzbetreibers. Der Stromlieferant kann gewechselt werden, der Netzbetreiber (im Normalfall) nicht. Die Netzbetreiber sind aber meist Tochterfirmen der großen Energieversorger.
Wenn Ihr Netzbetreiber den Wunsch nach einem "normalen" Zähler (ohne Fernablese-Schnittstelle) ablehnt, und Sie Ihren Strom auch bei diesem Netzbetreiber/Energieversorger beziehen, dann würde sich ein Wechsel des Stromlieferanten anbieten.
Die Umrüstung der Zähler auf Smart Meter ist ein Milliardengeschäft und wurde/wird international eingefädelt. Auch auf EU Ebene wurde dies lange vorbereitet. Allerdings gab die EU in diesem Fall "nur" eine (nicht verpflichtende) Richtlinie vor, die Umsetzung wurde den Nationalstaaten übergeben. Der österreichische Nationalrat hat dies dann zum Gesetz gemacht und ist dafür verantwortlich. Details dazu siehe HIER.
Mit einem Smart Meter ist es möglich, je nach Tages- oder Nachtzeit einen anderen Tarif zu verrechnen. Die Netzbetreiber werben damit, dass man dann aus diversen Tarifmodellen auswählen können wird. Strom wäre dann z.Bsp. in der Nacht billiger. Sie könnten also ein paar Cent sparen, wenn Sie die Waschmaschine und das Bügeleisen in der Nacht betreiben. Ob Sie das wollen und können sei dahingestellt. Sich zu überlegen, wo man Strom einsparen kann, bringt sicherlich viel mehr als den Verbrauch auf Zeiten zu lenken, wo der Strom billiger ist.
Der sogenannte Blindstrom ist ein Anteil im Strom, welcher von Spulen, Transformatoren udgl. verbraucht wird, und bisher in normalen Haushalten nicht verrechnet wurde. Smart Meter können auch den Blindstrom messen. Ob und wie viel vom verbrauchten Blindstrom an Sie verrechnet wird ist nicht gesetzlich geregelt und bleibt dem Netzbetreiber überlassen.
Siehe HIER
NEIN !! Ein Durchschnittshaushalt verbraucht ca. 3500 kWh pro Jahr und ist für Netzbetreiber und Energieversorger in Punkto Netzstabilität völlig uninteressant. Der zu erwartende Verbrauch ist tagtäglich konstant und vorhersehbar. Der Stromverbrauch der vorgelagerten Trafostationen ist sowieso überwacht und reicht zur Kontrolle und Steuerung völlig aus.
Alle größeren Verbraucher, welche wirklich interessant für die Netzstabilität sind, haben auch jetzt schon einen sogenannten Lastprofilzähler, der die Verbrauchsdaten an die Netzbetreiber übermittelt.
Mehr dazu ind folgenden ausführlichen Artikel - HIER.
Herkömmliche Ferraris Zähler sind beinahe unverwüstlich und 50 Jahre alte Zähler sind keine Seltenheit. Smart Meter sind kleine Computer und halten vermutlich keine 15 Jahre. Alleine der Austausch der 5,4 Mio. Zähler in Österreich kostet Unsummen. Auch der Betrieb und die Wartung der dazu nötigen Computernetze und Rechenzentren bringt enorme Kosten. Die bisherige Selbstablesung der Zähler war sehr einfach und verursachte kaum Kosten.
Verlustgeschäft Smart Meter:
Eine von "Österreichs Energie" ( = Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft) in Auftrag gegebene Capgemini-Studie beurteilt die Einführung der ”intelligenten Stromzähler“ negativ: Bis 2028 würden Mehrkosten von rund 2,53 Milliarden Euro entstehen. Der finanzielle Nutzen betrage dagegen nur 127 Millionen Euro. Pro Haushalt wurde ein Einsparungspotential von etwa zwölf Euro berechnet. Den Milliardeninvestitionen für die flächendeckende Einführung von Smart Metering stehen nur relativ geringe Einsparungsmöglichkeiten gegenüber.
Quelle: HIER und Quelle . Hier die Capgemini Studie
Mehr dazu ind folgenden ausführlichen Artikel - HIER.
Ja, auch hier werden teilweise schon überall funkende Zähler eingebaut, welche ca. alle 15 Sek. den Zählerstand nach außen senden, damit der Ableser nur mit seinem Laptop durch die Straße fahren muss und alle Zählerstände empfangen kann. Natürlich genauso hoch problematisch.
Für solche Wasser-, Wärme- oder Gaszähler gibt es aber bisher keinerlei gesetzliche Grundlage und daher kann man diesen ohne weiteres ablehnen und auch solche bereits eingebaute Zähler wieder entfernen lassen. Dies wurde schon oft gemacht (und auch wieder entfernt). Aber auch hier muss man sich auf die Füße stellen.
Hier ein Artikel von der Datenschutzbehörde, welchen man als Argument für den Ausbau verwenden kann. HIER LESEN
Problematisch ist bei Wasserzählern auch, dass das Messprinzip fast immer auf Ultraschallbasis funktioniert und daher auch das Wasser sowohl mit Ultraschall als auch dann mit dem Funksignal belastet wird.
Hier noch ein Link mit Infos:
http://www.zukunft-oberndorf.at/ueberfallsartiger-austausch-auf-schaedliche-funk-wasserzaehler/
Und hier noch ein Urteil von einem Schweizer Bundesgericht: Funkwasserzähler verletzten Recht auf Datenschutz - Stundenwert-Erfassung, Speicherung und Aussendung von Verbrauchsdaten in kurzen Intervallen ist unzulässig:
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1667